Wir erstellen COVID-19-Präventionskonzepte!

20 Oktober 2020

Nicht nur Veranstaltungen benötigen in diesen Zeiten COVID-19-Präventionskonzepte und COVID-19-Beauftragte.

Die von der Bundesregierung am 23. April 2021 in Aussicht gestellten Öffnungsschritte ab 19. Mai 2021 schreiben für viele Betriebe Präventionskonzepte vor. Sowohl Gastronomie, Hotellerie, Sportstätten, Freizeitbetriebe als auch die Kultur- und Veranstaltungsbranche sind verpflichtet, ein Präventionskonzept zu erstellen sowie einen Covid-19-Beauftragten zu ernennen.

Mehrere Kolleginnen und Kollegen von uns haben die benötigten Ausbildungen dafür absolviert und in den letzten Monaten Erfahrungen gesammelt. Wir sind somit an allen Standorten gut aufgestellt, um Präventionskonzepte sowie Risikoanalysen zu erstellen und bei der entsprechenden Umsetzung vor Ort zu unterstützen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfragen.

Wien: office-wien@koop.at oder +43 1 890 84 00

Graz: office@koop.at oder +43 316 429191 0

Linz: office-linz@koop.at oder +43 732 60 0000 0